Grünes Rezept stärkt das Vertrauen in die Naturheilmittel

Phytopharmaka und andere apothekenpflichtige, aber rezeptfreie Medikamente sind deshalb ohne Rezept zu haben, weil sie sicher in der Anwendung und arm an Nebenwirkungen sind. Kostengünstig sind sie außerdem. Ausgerechnet diese positiven Eigenschaften waren aber die Ursache dafür, dass diese Mittel 2004 aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen wurden. Chemisch-synthetischen Präparate hingegen, die aufgrund ihrer Nebenwirkungen ein gewisses Risiko für den Patienten darstellen, und die zusätzlich auch noch in aller Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden sind, werden weiterhin erstattet. Auf diesen paradoxen Widerspruch der machte in München Prof. Dr. Michael Popp aufmerksam.

Eine weitere Folge des politischen Fehlgriffs: Die Ausgrenzung der rezeptfreien Medikamente aus der Erstattung hat das Vertrauen der Patienten in diese Arzneimittel erschüttert. Viele glauben nämlich, dass ihre Krankenkasse Medikamente, die sie benötigen und die wirksam sind bezahlen müsste. Um dieser Fehlannahme  zu begegnen, haben Verbände von Ärzten, Apothekern und Herstellern das Grüne Rezept entwickelt. Die Entscheidung erwies sich als richtig, berichtet Professor Popp:

  1. Die Akzeptanz des Grünen Rezepts hat stetig zugenommen, heute verordnen rund 56 Prozent der Ärzte rezeptfreie Mittel auf dem Grünen Rezept.
  2. Mit seiner schriftlichen Verordnung auf dem Grünen Rezept bestätigt der Arzt seinem Patienten, dass er sich auf die Qualität des rezeptierten Präparates verlassen kann.
  3. Arzt und Apotheker können mit Hilfe der Verordnung besser miteinander kommunizieren als nur über mündliche Empfehlung an den Patienten.
  4. Der Patient kann die Kosten für auf dem Grünen Rezept verordnete Arzneimittel bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Professor Popp sprach sich gleichzeitig für eine bessere Information der Patienten über die nachgewiesene Qualität wissenschaftlich gut erforschter pflanzlicher Arzneimittel aus. Mit Werbemaßnahmen allein sei dies nicht gewährleistet, zumal immer mehr Verbraucher der Werbung aktiv aus dem Weg gehen. Außerdem gehen Werbungskosten in der Regel zu Lasten der Forschung. Für das Komitee Forschung Naturmedizin e. V. es sei deshalb ein besonders wichtiges Anliegen, die Verbraucher schon auf der Faltschachtel und im Beipackzettel darauf hinweisen zu können, wenn es sich um ein klinisch untersuchtes Arzneimittel handelt, dessen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch wissenschaftliche Daten belegt wurde.

KFN 13/2007 – 18.12.2007 Druckversion PDF