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Europaparlament entscheidet sich für mehr Transparenz bei Phytopharmaka

Das Europaparlament hat sich für mehr Transparenz bei pflanzlichen Arzneimitteln ausgesprochen. In einer Plenarsitzung am 21. November in Straßburg haben die EU-Abgeordneten in erster Lesung einer Richtlinie über traditionelle Arzneimittel zugestimmt, die auch den Phytopharmaka-Markt regelt. Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer EU-einheitlichen Behandlung dieser Medikamente getan.

Pflanzliche Arzneimittel werden – historisch bedingt – in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich behandelt. So ist es keine besondere Ausnahme, wenn ein bestimmtes pflanzliches Präparat beispielsweise in Österreich aus formellen Gründen der Verschreibungspflicht unterliegt, während es in Niederlande – weil es als Arzneimittel prinzipiell nicht zugelassen werden darf – als Nahrungsergänzungsmittel verkauft wird.

Mit der Richtlinie für traditionelle Arzneimittel soll nun von 2005 an nicht nur mehr Harmonie, sondern auch eine bessere Transparenz in den europäischen Phytopharmaka-Markt einkehren. Um diese Arzneimittel soll sich dann ein selbstständiger Fachausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur kümmern. Dieser Ausschuss wird „eine Einstufung pflanzlicher Arzneimittel erstellen. Dabei berücksichtigt er ihre Zusammensetzung und ihre pharmakologischen und toxikologischen Auswirkungen. Im Rahmen dieser Einstufung gibt der Ausschuss für jedes pflanzliche Arzneimittel die therapeutischen Indikationen, den/die Verabreichungsweg(e), die tägliche Dosis, mögliche Nebenwirkungen, mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln, Alkohol und Lebensmitteln an und erteilt sämtliche anderen Informationen, die für ihre sichere Verwendung, insbesondere bei Kindern, Schwangeren und älteren Menschen, wichtig sind.“

Für die vorgesehene Einstufung sollen europaweit die bewährten Kriterien herangezogen werden, welche in Deutschland bereits seit 1976 bei der Arzneimittelzulassung gelten. Der geforderte Beleg der pharmazeutischen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit soll außerdem für jedes einzelne Präparat individuell vorgelegt werden. Diese Einstufung durch den Fachausschuss und seine Eigenständigkeit bestätigen die europaweit gewachsene Bedeutung dieser Medikamente und stärken den Verbraucherschutz. Forschende Hersteller pflanzlicher Arzneimittel begrüßen die Tatsache, dass Brüssel mit dieser Richtlinie die Qualität und die Sicherheit der Medikamente auf pflanzlicher Basis verbessern will und werten das Vorgehen als einen Schritt in die richtige Richtung.

KFN 21/2002 – 26. November 2002

 

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