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1999

Phytopharmaka bei Atemwegsinfekten: Welche Präparate genügen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen?

Termin: Mittwoch, den 14. Dezember 19999
Zeit: 11.00 – 13.00 Uhr
Ort:  PresseClub München
Marienplatz 22
80331 München
11.00 Uhr

Prof. Dr. Michael Popp, Neumarkt

Begrüßung

11.15 Uhr

Dr. med. Erwin Häringer, München

Erkältungen sind nicht immer banal! Behandlung infektiöser Atemwegserkrankungen beim Hausarzt

Diskussion

11:45 Uhr

Prof. Dr. med. Dietrich Hofmann, Frankfurt

Erkältungserkrankungen bei Kindern: Hausmittel reichen nicht aus

Diskussion

12:15 Prof. Dr. Theodor Dingermann, Frankfurt

Phytopharmaka im Einsatz gegen infektiöse Atemwegserkrankungen: Welche Qualitätskriterien müssen erfüllt sein und welche Präparate halten diesen Anforderungen Stand?

12:40 Uhr Schlussdiskussion
Moderation: Prof. Dr. Dr. Ernst Mutschler, Frankfurt

Dr. Marcela Ullmann

Veranstalter: Komitee Forschung Naturmedizin e.V. (KFN)


Eröffnungsrede von Prof. Popp bei der Pressekonferenz
 vom 14. Dezember 1999

  Qualitätsphytopharmaka erfordern einen hohen Standard beim Anbau und Herstellung!

Meine Damen und Herren,

qualitativ hochwertige Phytopharmaka zu entwickeln, herzustellen und zu vermarkten, die allgemein üblichen Standards genügen, und internationale Perspektiven – insbesondere mit dem Ziel einer Zulassung und Vermarktung – zu haben, erfordern einen ungleich höheren Aufwand an Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, als diese bei chemisch-synthetischen Arzneimitteln notwendig ist.

Die Qualität eines pflanzlichen Arzneimittels beginnt im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Feld, das heißt mit dem Anbau des definierten und selektierten Saatgutes, statt einer Wildsammlung, die früher üblich war. Die Herstellung eines pflanzlichen Arzneimittels wird somit von Qualitätskontrollen begleitet, und zwar zwingend

- beim Saatgut und Boden- sowie Wasserbeschaffenheit,

- Kontrolle während der Wachstumsperiode,

- über Qualitätskontrolle zur Erntezeit und während des Trocknungsprozesses,

- Qualitätskontrolle vor der Extraktion des Flüssigextraktes,

- Qualitätskontrolle des Konzentrates und Trockenextraktes, der Bulkware,

- bis zur Qualitätskontrolle des Fertigarzneimittels nach der Konfektionierung.

Allein für die Gewinnung von unseren Rohstoffen - das heißt die geernteten, getrockneten und meist separierten Pflanzenteile - wurden bei uns im Hause Bionorica bereits 7 Standard Operation Procedures erarbeitet, die den Zulassungsunterlagen national und international beigelegt werden. Moderner Heilpflanzenanbau folgt den bereits etablierten GAP´s, den Good Agriculture Practices, während dann die Herstellung von Phytopharmaka GMP (Good Manufacturing Practices) folgt und die Durchführung von pharmakologischen und klinischen Studien GLP (Good Laboratory Practices) und GCP (Good Clinical Practices).

Die Qualität pflanzlicher Arzneimittel entsteht in der Wachstumsphase der Pflanze und kann nicht in ein Fertigarzneimittel hineinproduziert werden, wenn sie nicht im Rohstoff enthalten ist. Eigener Anbau und eigene Fertigung sichern die Qualität, und insbesondere die Chargenkonformität zwischen den einzelnen Produktionseinheiten eines Arzneimittels. Nur dann ist gewährleistet, dass jede Packung eines Fertigarzneimittels über dieselbe Wirksamkeit und Unbedenklichkeit verfügt, die in pharmakologischen, toxikologischen und klinischen Studien für diese Arzneimittel mit den definierten Spezialextrakten nachgewiesen wurde.

Solche Arzneimittel erhalten dann weltweit auf vielen Märkten die Marketing-Autorisation, also die Zulassung.

Darüber hinaus wurde von Experten ein Schema für rationale Phytopharmaka erarbeitet. Es spiegelt die praktische und therapeutische Bedeutung gut dokumentierter Phytopharmaka wieder. Denn diese Arzneimittel sind ein unverzichtbarer Bestandteil für eine gute Patientenversorgung.

Prof. Dr. Michael Popp
Vorsitzender des Komitee Forschung Naturmedizin (KFN)


Erwin Häringer, München

Statement zum Thema

Erkältungen sind nicht immer banal! Behandlung infektiöser Atemwegserkrankungen beim Hausarzt

Infektiöse Erkrankungen der Atemwege zählen zu den häufigsten Gründen die Praxis des Hausarztes aufzusuchen und besitzen somit eine erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Atemwegs­erkrankungen verursachen mit rund 30 Prozent die meisten Krankschreibungen in Deutschland. Die akute und chronische Bronchitis ist mit 20 Prozent die häufigste aller dieser Krankenstand­ursachen.

Etwa 80 Prozent der Menschen bekommen wenigstens einmal im Jahr eine Atemwegsinfektion, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Erkältung bezeichnet wird. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen unkompliziert verlaufenden Schnupfen oder um einen leichteren grippalen Infekt mit der gut bekannten Symptomatik wie laufende Nase, Husten, Abgeschlagenheit und Gliederschmerzen.

Nur selten führt eine solche unkompliziert verlaufende Erkältung zu einem Arztbesuch. In der Regel behandelt sich der oder die Betroffene selbst oder wartet die spontane Besserung seiner Beschwerden ohne eine Behandlung einfach ab.

Die überwiegende Anzahl der Patienten, die wegen einer infektiösen Atemwegserkrankung meine Praxis aufsuchen, kommt allerdings nicht wegen einer banalen Erkältung. Die meisten leider vielmehr an einer Infektion, die sich mit einer anhaltenden bzw. schweren Symptomatik bemerkbar macht und sich in der Regel nicht nur auf den Nasen- und Rachenraum beschränkt.

Bei solchen Patienten liegt meist eine schwerwiegende Infektionen z.B. eine durch Influenza-Viren verursachte echte Grippe vor, oder sie haben als Folge einer viralen Rhinitis, die anfangs durchaus „banal“ war, eine akute Sinusitis oder akute Bronchitis bekommen.

Bei diesen Patienten muss der Hausarzt eine sorgfältige Diagnose stellen und eine angemessene Therapie einleiten können. Nur so kann er eine Verschlimmerung der Beschwerden bis hin zu schwersten Komplikationen wie chronische Bronchitis oder Lungenentzündung verhindern.

Bevor ich auf die Therapiemöglichkeiten bei diesen Erkrankungen eingehe, möchte ich als praktizierender Hausarzt noch einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Im Zuge der Sparbemühungen im Gesundheitswesen wird mit Aussagen wie „Husten ist das beste Expektorans“ oder „viel trinken ist völlig ausreichend“ immer wieder versucht, die Gesamtheit der Atemwegsinfektionen zu bagatellisieren und Arzneimittel zur Behandlung von Atemwegserkrankungen als sogenannte Bagatellarzneimittel von der Erstattungs­fähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen auszugrenzen. Ich möchte hervorheben, dass derart pauschal weder von Bagatellerkrankungen, noch von Bagatellarzneimitteln gesprochen werden kann. Die Materie ist wesentlich differenzierter und muss deshalb auch differenziert betrachtete werden.

Die inzwischen erreichte Verunsicherung von Ärzten und Patienten führt zunehmend dazu, dass Krankheiten zum Teil nur ungenügend behandelt bzw. verschleppt werden. Notwendige Pharmakotherapien werden vielfach nur noch empfohlen und nicht mehr verordnet. Es ist daher zu befürchten, dass Patienten zukünftig vermehrt erst dann ihren Arzt konsultieren werden, wenn bei ihnen bereits Komplikationen aufgetreten sind. Diese zu behandeln erfordert aber wesentlich aufwendigere Therapien als eine rechtzeitige Intervention.

Durch den Einsatz qualitativ hochwertiger Phytopharmaka lassen sich in den meisten Fällen sehr gute und kostengünstige Therapie­ergebnisse erzielen, solange der Patient mit seiner Atemwegsinfektion die Praxis nicht zu spät aufsucht.

Patienten mit einer akuten Bronchitis verordne ich Phytopharmaka, die in erster Linie nachgewiesene sekretolytische (expektorierende) Wirkungen haben. Am besten bewährt haben sich Präparate mit Extrakten aus Efeublättern und Thymiankraut wie z.B. Bronchipret, in dem beide Drogen kombiniert vorhanden sind.

Das in Efeublättern enthaltene Hederasaponin C zeigt in vitro eine antivirale Wirkung gegen Influenzaviren, die maßgeblich an der Entstehung von Atemwegsinfekten beteiligt sind.

Beim Thymian ist vor allem das ätherische Öl bzw. die darin enthaltenen Monoterpene (z.B. Thymol, Carvacrol) als pharmakologisch wirksam anzusehen. Extrakte von Thymiankraut zeigen sekretolytische, und sekretomotorische Wirkungen. Daneben wurden antibakterielle, antivirale und antimykotische Wirkungen nachgewiesen. Thymol wirkt gegen viele Mikroorganismen 25mal stärker als die Standardreferenzsubstanz Phenol. So kann bei vielen akuten Bronchitiden, selbst bei wahrscheinlicher bakterieller Infektion, auf eine Antibiotikabehandlung verzichtet werden. In schweren Fällen, mit massiver bakterieller Beteiligung ist eine konsequente Antibiotikatherapie jedoch unausweichlich.

Bei der Therapie einer akuten Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis), die sehr häufig als eine Komplikation von Erkältungen vorkommt, steht die Wiederherstellung von Ventilation und Drainage der Nebenhöhlen im Vordergrund. ArzneimitteI mit abschwellenden Effekten die gleichzeitig für einen dünnflüssigen Schleim sorgen, stellen hier die Therapie der Wahl dar. Viele Patienten sprechen hier ausgesprochen gut auf das pflanzliche Kombinationspräparat Sinupret an, das seit Jahren bei der Therapie der Sinusitis eine Spitzenstellung einnimmt. Zu den guten Therapieerfolgen tragen möglicherweise auch die nachgewiesenen antiviralen Effekte des Phytopharmakons bei.

Präparate, die ausschließlich ätherisches Öl (z.B. Myrtol) enthalten, lassen sich bei Sinusitis ebenfalls mit gutem Erfolg einsetzen. Sie sind aber, wegen möglicher Nebenwirkungen für die Behandlung von Kleinkindern nicht geeignet.

Unter den chemisch synthetischen Präparaten kenne ich keines, das den gut untersuchten Phytopharmaka in Wirksamkeit und Verträglichkeit überlegen wäre. Insbesondere N-Acetylcystein (NAC) zeichnet sich durch eine relativ hohe Nebenwirkungsrate aus und besitzt therapeutische Nachteile, da beispielsweise bei einer gleichzeitigen Einnahme von Antibiotika Wechselwirkungen auftreten können.

Natürlich gilt auch für die Sinusitis, dass es schwerwiegende Verläufe mit einer ausgeprägten, meist sekundären bakteriellen Infektion gibt, die einer antibiotischen Behandlung bedürfen.

Betonen möchte ich, dass bei der Sinusitis genauso wie bei der Bronchitis eine vorschnelle unreflektierte Antibiotikaverordnung medizinisch keinesfalls sinnvoll ist. Sie bietet keine therapeutischen Vorteile, fördert unnötigerweise die Resistenzentwicklung und wird von den Patienten – vor allem wegen der zu erwartenden Nebenwirkungen –häufig nicht richtig befolgt. Überhaupt stellt die Menge der verordneten, jedoch wegen Nebenwirkungs­befürchtungen nach Studium der Packungsbeilage nicht eingenommen Arzneimittel, ein bisher kaum beachtetes erhebliches Sparpotential im Gesundheitswesen dar. Die Therapietreue (Compliance) ist bei Phytopharmaka bekanntermaßen wesentlich besser. Nur Medikamente, die eingenommen werden, sind aber wirksam.

Dr. med. Erwin Häringer
Allgemeinarzt
Georgenschwaigstraße 4
80807 München



Dietrich Hofmann, Frankfurt

Statement zum Thema:

Erkältungskrankheiten bei Kindern: Hausmittel reichen nicht aus

Die Diskussion um die Kostenreduktion im Gesundheitswesen hat längst auch die Medikation von Erkältungskrankheiten bei Kindern erreicht, obgleich diese nach dem geltenden Recht (§ 34 SVGV) für Kinder durchaus erstattungsfähig sind. Dieses gilt ganz besonders für die Phytopharmaka, deren Nutzen sich vor allen Dingen bei der großen Zahl der leichteren und mittelschweren Erkrankungen zeigt.

Auch im Arzneimittelverordnungsreport von 1999 führt Prof. Lemmer, Heidelberg, aus, dass Phytopharmaka als Antitussiva und Expektorantien zwar die geltenden arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, „sie erreichen aber nicht den wissenschaftlichen Standard, der bereits damals möglich war und für chemisch definierte Wirkstoffe im Arzneimittelgesetzt gefordert wird“. Dabei werden in der bekannten Art und Weise jüngere deutsche Arbeiten – vor allem wenn sie nicht in der Medline gelistet sind - geflissentlich übersehen und offensichtlich als qualitativ weniger aussagekräftig eingeordnet. Somit maßt sich der Autor des Arzneimittelreports eine Art Oberzulassungskomissionsrecht an, das insbesondere den breiten, auch durch Anwendungsbeobachtungen abgedeckten Bereich der Praxis ausklammert. Ein vom BfArM zugelassenes Phytopharmakon hat aber durch den Wirksamkeitsnachweis, der hierzu erforderlich ist, eine sorgfältige Betrachtung verdient.

Erkältungskrankheiten sind in aller Regel Virusinfekte. Sie manifestieren sich als

  • Rhinitis,
  • Tonsillopharyngitis,
  • Sinusitis,

gelegentlich auch als

  • Otitis,
  • Laryngitis,
  • Tracheobronchitis und
  • Pneumonie.

Bei diesen Infekten gibt es sehr unterschiedliche Verläufe, die durchaus von ernsten Komplikationen gefolgt sind. So kann für das Krankheitsbild der obstruktiven Bronchitis des Säuglings und Kleinkindes von einer Komplikationsrate von etwa 20 Prozent ausgegangen werden, wenn man Verläufe im Auge behält, wo die Erkrankung sich über mehrere Compartments ausdehnt.

Im Vordergrund der Beschwerden stehen bei Erkältungskrankheiten zunächst einmal schmerzhafte Schleimhautreaktionen bei Husten, es bildet sich ein zunächst quälender Reishusten aus zusammen mit einem unangenehmen Gefühl in der Nase und eine Rhinorrhoe.

In der Folge kommt es dann zu einer zunehmenden Sekretbildung, die insbesondere im Kleinkindesalter häufig zu Sekretverhaltungen und dann auch zu bakteriellen Folgeinfektionen führen kann.

Spätestens bei Herausbildung einer Bronchitis oder bei einem Rezidiv einer chronischen Bronchitis gelten nicht mehr die Einschränkungen des § 34 des Sozialgesetzbuches, wonach diese Medikamente nicht mehr bei Patienten über 18 Jahren verordnet werden dürfen. Für die Phytotherapeutika kann festgestellt werden, dass es etablierte Erkenntnisse und geprüfte Zulassungen für Efeuprodukte, für Fenchelölpräparate sowie Thymiankrautpräparate gibt, Isländisches Moos ist mehr bei dem Infekt der oberen Atemwege indiziert, kann aber auch bei Reizhusten und Heiserkeit zum Einsatz kommen. Ätherische Öle sollten auf keinen Fall bei Säuglingen und nur ausnahmsweise bei Kleinkindern zum Einsatz kommen.

Insbesondere für Efeuprodukte konnte in der letzten Zeit gezeigt werden, dass neben einer sekretolytischen Wirkung, die schon immer bekannt ist, auch eine broncho-spasmolytische Wirkung, die durchaus bei nicht zu schwerer Obstruktion bis in den Bereich der Beta-Sympatikomimetika reicht, vorhanden ist.

Diese Ergebnisse stellen das „Phytopharmakon Efeu“ zumindest gleichwertig neben etablierte Substanzen wie Ambroxol und N-Acetylcystein, die ebenso in der Therapie von Erkältungskrankheiten ihre Anwendung finden.

In der Tat muss das Dilemma beklagt werden, dass es für die akute banale Bronchitis im Kindesalter nicht gesichert ist, dass durch die genannten Therapeutika der Verlauf der Erkrankung entscheidend abgekürzt wird. Es kann jedoch als gesichert gelten, dass zumindest die schmerzhafte Phase des Beginns der Infektion abgemildert werden kann, weil die Sekretolyse frühzeitiger einsetzt.

Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass eine Sekretolyse und Spasmolyse ohne Frage zu einer verbesserten Sekretexpektoration führt und somit Komplikationen vorbeugt.

Letzter Aspekt ist insbesondere im Säuglings- und Kleinkindesalter hochgradig wichtig. Die Empfehlung des Arzneimittelverordnungsreportes, Sekretolytika im Kindesalter durch vermehrtes Trinken zu ersetzen ist nur solange sinnvoll, wie eine Exsiccose bei dem Patienten besteht. Über die Beseitigung der Exsiccose hinaus ist bei Kindern durch Trinken lediglich eine gesteigerte Diurrese zu erreichen. Hinzu kommt, dass verstärktes Trinken den häufig hustenden Patienten vermehrt gefährdet hinsichtlich Erbrechen und somit vor allen Dingen hier wieder beim Säugling und Kleinkind nicht unkritisch zur Anwendung kommen darf.

Prof. Dr. med. Dietrich Hofmann
Leiter der Abteilung für Allgemeine Pädiatrie II
Universitätsklinikum
Theodor-Stern-Kai 7
60596 Frankfurt


Theodor Dingermann, Frankfurt

Statement zum Thema:

 Phytopharmaka im Einsatz gegen infektiöse Atemwegserkrankungen: Welche Qualitätskriterien müssen erfüllt sein und welche Präparate halten diesen Anforderungen stand?

Zur Behandlung infektiöser Atemwegserkrankungen können Phytopharmaka nur während der Abklingphase eingesetzt werden, wenn Antibiotika zur kausalen Behandlung des Infektes nicht oder nicht mehr erforderlich sind.

Atemwegserkrankungen können mit Präparaten behandelt werden, die Extrakte aus folgenden Drogen enthalten:

Efeublätter

[Expektorans (Sekretolytikum/Broncholytikum)]

Thymiankraut 

[Expektorans (Sekretolytikum)]

Isländisches-Moos 

[Antitussivum (Mucilaginosum)]

Ferner können Präparate eingesetzt werden, die ätherischen Öle aus

Eukalyptus [Expektorans (Sekretolytikum)]
Fenchel [Expektorans (Sekretolytikum)]
Thymian [Expektorans (Sekretolytikum)]

enthalten.

Alle Präparate sollten nach geltenden Regeln deklariert sein, so dass der Fachmann sich ein Bild von der Zusammensetzung und von der Konzentration der Extrakte machen kann. 

Wie komplex sich der Markt darstellt, kann an Efeublätter-Extraktpräpaten dargestellt werden:

Efeublätter-Präparate

Es werden zwei verschiedene Präparate-Typen angeboten:

a) Trockenextrakt-Präparate,

b) Fluidextrakt-Präparate  

a)        Trockenextrakt-Präparate,
b)        Fluidextrakt-Präparate  

 

Deklaration:

1.)

Trockenextrakt aus Efeublättern oder
Efeublätter-Fluidextrakt

2.)

DEV z.B.:    

            a)     3,7 - 4,7 : 1
            b)     5 - 7,5 : 1
            c)     3 – 6 : 1
            d)     6 – 7 : 1
            e)     4 – 8 : 1
            f)      1 : 1 (Fluid- bzw. Spissumextrakt)
            g)     1 : 10 (Fluidextrakt)

3.)

Auszugsmittel mit Konzentrationsangabe:

            a) und c)     Ethanol 60 %
            b) und e)     Ethanol 30 %
            d)                 Ethanol 40 %
            f)                  Ethanol 65 % oder Ethanol 46 %
            g)                 Ethanol 45 %

4.)

Indikation:

5.)

Menge Efeu-Trockenextrakt pro Tag:  

            a)     = 70 mg
            b)     = 50 mg
            c)     = 65 mg
            d)     = 45 mg
            e)     = 50 mg
            f)      = 300 mg
            g)     = 300 mg

6.)

Sinnvolle Darreichungsformen:

Erläuterung:

zu 2.) Die Angabe des DEV (in einer definierten Spannbreite) ist für die Beurteilung des Wirkstoffs unentbehrlich.

zu 3.) Es sollten nur alkoholische Extrakte zur Anwendung kommen. Daher ist die Angabe des Extraktionsmittels (Art und Konzentration) essentiell.

zu 5.) Als wirksame Tagesdosis gelten 0,3 g Drogenäquivalente. Je nach DEV müssen für die einzelnen Präparate Extraktmengen zwischen 45 und 70 mg Trockenextrakt eingenommen werden. Vom Fluidextrakt (1 :1 ) müssen 300 mg, vom Fluidextrakt (1 : 10) müssen 3 g eingenommen werden. Die Dosisangaben beziehen sich auf Zubereitungen, die Alkohol enthalten. Es liegt Erkenntnismaterial vor, nach dem alkoholfreie Zubereitungen (z.B. Säfte oder Tropfen) um den Faktor 3 höher dosiert werden müssen, um eine mit den alkoholhaltigen Zubereitungen vergleichbare Wirksamkeit zu erhalten! Dosisangaben der Hersteller sind somit präparatespezifisch zu überprüfen und gegebenfalls anzupassen.

Bemerkungen zu Kombinationen

Aufgrund synergistischer und komplementärer Wirkungen sind Kombinationen bei Antitussiva und Expektorantia oft sinnvoll. Es können auch fixe Kombinationen eingesetzt werden. Zur Gewährleistung einer konstanten Qualität sollten jedoch nicht mehr als 3 – 5 Kombinationspartner enthalten sein. Die Kombinationspartner müssen in einer Menge enthalten sein, die bezogen auf die Einzelpartner rechnerisch eine Wirksamkeit erwarten lassen.

Anhand pharmakologisch relevanter Inhaltsstoffe lassen sich die verschiedenen Drogen in drei Gruppen zusammenfassen und sich hieraus entsprechende Indikationen ableiten:

Ätherische-Öl-Drogen (Thymiankraut/-öl, Fenchelfrüchte/-öl, Anisfrüchte/-öl, Fichtennadelöl, Kiefernnadelöl, Latschenkiefernöl, Pfefferminzblätter/-öl, Terpentinöl, Salbeiblätter/-öl, Kajeputöl).

Schleimdrogen (Isländisches Moos, Eibischwurzel/-blätter/-blüten, Malvenblätter/-blüten, Wollblume, Spitzwegerichkraut, Bockshornsamen, Huflattichblätter/-blüten).

Saponindrogen (Efeublätter, Schlüsselblumenwurzel, Senegawurzel, Gemeines Seifenkraut, Weiße Seifenwurzel, Stiefmütterchenkraut, Seifenrinde).

Phytopharmaka bei trockenem Husten:

Bei dieser Indikation können Schleimdrogen mit ätherischen Ölen kombiniert werden. Entsprechende pflanzliche Zubereitungen sind Alternativen zu chemisch definierten Präparaten der Selbstmedikation wie Dextrometorphan, Clobutinol, Pentoxyverin, Dropropizin und Noscpain.

Phytopharmaka bei feuchtem (produktivem) Husten:

Bei dieser Indikation können sekretolytisch wirkende pflanzliche Drogen (ätherische Öle) und mukolytisch wirkende pflanzliche Drogen (Saponindrogen) als Einzeldrogen oder in einer fixen Kombination eingesetzt werden.

Fixe Kombinationen von Sekretolytika und Schleimdrogen sind hier nicht sinnvoll. Diese beiden Drogentypen können jedoch frei kombiniert werden. Dabei sollten tagsüber zur Schleimlösung ein Sekretolytikum und abends zur Unterdrückung des Hustens ein Muzilaginosum eingesetzt werden. 

Phytopharmaka bei Erkrankungen der unteren Atemwege:

Bei einer Tracheitis, Tracheobronchitis und Bronchitis sind sekretolytisch (ätherische Öle) und mukolytisch (Saponindrogen) wirkende Phytopharmaka ähnlich zu bewerten wie chemisch definierte Substanzen, d.h. als Adjuvanzien zur Sekretolyse und Schleimverflüssigung.

Für die Behandlung einer akuten oder chronischen Entzündung der Nasennebenhöhlen, die oft eine Begleiterkrankung bei Atemwegsinfekten ist, kann ein pflanzlichen Kombination eingesetzt werden, die pro Darreichungsform einen alkoholisch-wässrigen Auszug (59 % Ethanol) aus folgenden Drogen enthält:

Radix Gentianae 6 – 12 mg
Flores Primulae cum calybtibu  18 – 36 mg
Herba Rumicis 18 – 36 mg
Flores Sambuci  18 – 36 mg
Herba Vebenae 18 – 36 mg

Dieses Präparat wurde bereits von der Zulassungsbehörde auf der Basis des Belegs der Wirksamkeit, der Unbedenklichkeit und der Qualität zugelassen.

Abschließend sollte darauf hingewiesen werden, dass

!  Pfefferminzöl wird nicht für den Bereich "Atemwege" empfohlen wird.

!  Ätherische-Öl-Präparate bei Säuglingen kontraindiziert sind.

(Dies gilt insbesondere für die Pädiatrie.)

Bezüglich der Dosierung bei Kindern und Jugendlichen wird auf die Neuauflage des Buches "Kinderdosierungen von Phytopharmaka" von W. Dorsch, D. Loew, E. Meyer-Buchtela, H. Schilcher verwiesen.

Prof. Dr. Theo Dingermann
Institut für Pharmazeutische Biologie
Biozentrum
Marie-Curie-Straße 9
60439 Frankfurt

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