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Pflanzliche Arzneimittel: Führt Hightech-Forschung weg von der Natur?

Termin: Mittwoch, den 10. Oktober 2000
Zeit: 11.00 – 13.00 Uhr
Ort:  PresseClub München
Marienplatz 22
80331 München
11.00 Uhr

Prof. Dr. Hildebert Wagner, München

3. Internationaler Phytotherapiekongress in München: Highlights und Schwerpunkte

Diskussion

11.40 Uhr

Prof. Dr. Michael A. Popp, Neumarkt

Zulassungschaos: Wird Phytopharmaka-forschung ausreichend gewürdigt?

Diskussion

12:10 Uhr

Prof. Dr. Henning H. Blume, Frankfurt

Qualitätssicherung in der Phytopherapie – ein machbares Anliegen?

Diskussion

12:30 Uhr Schlussdiskussion
Moderation: Dr. Marcela Ullmann
Veranstalter: Komitee Forschung Naturmedizin e.V. (KFN)


Michael Popp

Statement zum Thema

Wird Phytopharmakaforschung ausreichend gewürdigt?

Auf dem 3. Internationalen Phytomedizin Kongress in München wird eine Fülle neuer Erkenntnisse aus der Phytotherapie-Forschung vorgestellt. Deutschland nimmt bei dieser Forschung traditionell eine führende Position ein. In keinem Land der Welt werden so viele kontrollierte klinische Studien nach GCP (good clinical praxis) durchgeführt und wird so intensiv nach den pharmakologischen Wirkprinzipien von Heilpflanzen, Pflanzenextrakten und Einzelsubstanzen geforscht wie in Deutschland.

Auch im Bereich der Herstellung von hochwertigen pflanzlichen Arzneimitteln sind wir die Apotheke der Welt.

Die Unternehmen, die diese hochwertigen Spezialextrakte produzieren und vermarkten, investieren jedes Jahr beträchtliche Mittel in die Erforschung ihrer Präparate. Außerdem setzten sie sich aktiv auch mit dem Thema nachwachsender Rohstoffe auseinander. Vor allem der Forschungsaktivität dieser Firmen ist es also zu verdanken, dass heute den Patienten rationale Phytotherapie in vielen Bereichen als eine gleichwertige Therapiemöglichkeit zur Verfügung steht.

Leider werden unsere Forschungsanstrengungen nicht ausreichend gewürdigt. Für die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit in diesem Bereich gibt es keinen angemessenen Schutz.

Wer also in die Phytotherapie-Forschung investiert, der kann nicht damit rechnen, aus dieser Arbeit einen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. In der Praxis wird nämlich kaum zwischen gut beforschten hochwertigen Extrakten und Präparaten, für die es keinerlei entsprechende wissenschaftliche Daten gibt, unterschieden.

Zusätzlich muss sich die wissenschaftliche Phytotherapie mit pauschalen Aussagen selbsternannter Pharmakritiker auseinandersetzen, die in diesem Bereich nicht zu differenzieren vermögen.

Dabei steht für Experten fest: Nicht alle Mittel, die aus der gleichen Pflanze stammen, sind medizinisch gleich wirksam.

Die Situation wird auch durch den bestehenden Zulassungschaos verschärft. Aufgrund fehlender Nachzulassungen oder Neuzulassungen können wir die Diskussion nicht versachlichen, insbesondere, da die Behörde aus Kapazitätsgründen gar nicht in der Lage ist den Arzneimittelmarkt aufzubereiten. Dies führt dazu, dass der gesamte Markt immer wieder mit dem Pauschalstempel „umstrittene Arzneimittel“ versehen wird.

Damit erbringt die Nachzulassung nicht die erwünschte Rationalität in den Arzneimittelmarkt und als Folge davon kommen immer wieder die Instrumente von Negativlisten und Positivlisten in die Diskussion. Wie sollte jedoch eine Positivlisten-Kommission das bis dato unmögliche Ziel der Bewertung eines riesigen Arzneimittelmarktes mit wenigen Sitzungen innerhalb kürzester Zeit schaffen, ein Vorhaben, das die Zulassungsbehörde in mehr als 25 Jahren nicht zu bewältigen vermochte?

Das Komitee Forschung Naturmedizin fordert deshalb

  • eine bessere Würdigung, am besten einen dem Autorenrecht vergleichbaren Schutz für wissenschaftliche Anstrengungen
  • eine zügige Aufarbeitung der sogenannten Altarzneimittel, also Präparate, die vor 1976 auf dem Markt waren, damit Ärzte und Verbraucher eine qualitätsbezogene Orientierungsmöglichkeit erhalten
  • eine Gleichbehandlung von pflanzlichen und chemisch synthetischen Arzneimitteln. Die pauschale Negativstempelung mit Prädikaten wie „umstrittene Arzneimittel“ muss ein Ende haben!

Prof. Dr. Michael Popp
Vorsitzender des Komitee Forschung Naturmedizin e.V. (KFN)


Henning Blume

Statement zum Thema

Qualitätssicherung in der Phytotherapie – ein machbares Anliegen?

Arzneimittel müssen therapeutisch wirksam und toxikologisch unbedenklich sein sowie eine ordnungsgemäße pharmazeutische Qualität aufweisen. Diese Eigenschaften sind gemäß den Vorgaben der gültigen internationalen Richtlinien vor der Marktzulassung durch umfangreiche analytische Untersuchungen zur Produktqualität und gezielte klinische Studien unter Berücksichtigung der wesentlichen Indikationen sowie der Verträglichkeit zu belegen.

Grundsätzlich gelten diese Anforderungen gleichermaßen für alle Arzneimittel, also nicht nur für Präparate mit chemisch definierten, synthetischen Wirkstoffen, sondern auch für Naturprodukte, z. B. solche pflanzlichen Ursprungs. Bisher liegen entsprechende Informationen jedoch für Phytopharmaka nur in beschränktem Umfang vor.

Im Interesse des Verbrauchers, aber auch der Phytopharmaka selbst und ihrer Profilierung als wirksame und sichere Arzneimittel wird daher in letzter Zeit verstärkt eine Verbesserung dieser Situation gefordert.

Wichtigster Schritt zur Begründung einer rationalen Phytotherapie ist der Beleg der Wirksamkeit der pflanzlichen Arzneimittel bei den beanspruchten Indikationen. Zu diesem Zweck muss der therapeutische Nutzen der Präparate in geeigneten klinischen Studien bei der betreffenden Patientengruppe nachvollziehbar gezeigt werden.

In diesem Zusammenhang müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • eine Festlegung des Indikationsgebietes
  • eine Festlegung der zu prüfenden klinischen "Endpunkte"
  • eine Auswahl geeigneter Patienten 
  • eine eindeutige statistische Bewertung der Befunde

Auf diesem Sektor sind in den letzten Jahren beachtliche Anstrengungen von der Industrie unternommen worden. Dadurch konnte für eine Reihe von pflanzlichen Arzneimitteln der Nachweis ihrer Wirksamkeit eindeutig erbracht werden, so z. B. für bestimmte Johanniskraut- oder Kava-Kava-Präparate. Allerdings ist die Frage, für welche der Handelspräparate aus diesen Drogen geeignete Studien vorliegen und für welche solche noch fehlen, selbst für die Fachkreise oftmals nicht so ohne weiteres zu beantworten. Daher erscheint eine Verbesserung der Transparenz auf diesem Sektor wünschenswert und diese sollte möglichst mit einer objektiven Bewertung der vorliegenden Studien durch unabhängige Fachleute gekoppelt sein.

Trägt die Darreichungsform zur Wirksamkeit bei?

Die Wirksamkeit eines Arzneimittels – z. B. in Form einer Tablette zu oraler Einnahme – hängt nicht nur von der Art und Menge des enthaltenen Arzneistoffs ab (bei pflanzlichen Arzneimitteln handelt es sich in der Regel um einen Extrakt), sondern wird auch dadurch beeinflusst, wie schnell wie viel des Wirkstoffs nach der Einnahme aus der Tablette im Magen bzw. Darm freigesetzt und anschließend vom Organismus aufgenommen – d.h. "bioverfügbar" – wird. Zu dieser Fragestellung liegen aber bisher nur sehr sporadische Untersuchungen vor.

Eine wichtige Voraussetzung zur Gewinnung solcher Erkenntnisse ist in diesem Zusammenhang die exakte Kenntnis der für die Wirksamkeit verantwortlichen Bestandteile des untersuchten Phytopharmakons. Andernfalls besteht die Gefahr, dass man sich an der Freisetzung oder Bioverfügbarkeit von Komponenten orientiert, deren Aufnahme in den Organismus für die Entfaltung der klinischen Effekte ohne Relevanz ist. Dadurch würden Fehlbeurteilungen der Präparate vorprogrammiert und auch das Ziel der Transparenzverbesserung verfehlt.

Für die überwiegende Zahl pflanzlicher Arzneimittel konnten jedoch bisher die wirksamen Inhaltsstoffe nicht identifiziert werden. Vor diesem Hintergrund sind Untersuchungen zur Wirkstofffreisetzung aus solchen Präparaten schwierig bis unmöglich. Sie müssten konsequenterweise die Erfassung der Auflösung des gesamten Extraktes zum Ziel haben, der Nachweis einzelner repräsentativer "Leitsubstanzen“, deren Beitrag zur Wirksamkeit nicht bekannt ist, kann dagegen nicht ausreichen. Ein Rückschluss aus dem Freisetzungsverhalten eines solchen Inhaltsstoffs auf das der wirksamen Komponenten ist wissenschaftlich keinesfalls akzeptabel.

Grundsätzlich gelten analoge Anforderungen und Einschränkungen wie für die Freisetzungsprüfungen auch hinsichtlich etwaiger In-vivo-Untersuchungen zur Bioverfügbarkeit von Phytopharmaka. Natürlich kann es keinen Sinn machen, Ausmaß und Geschwindigkeit der Resorption anhand von ausgewählten Leitsubstanzen zu charakterisieren, solange nicht bewiesen ist, dass diese mit der Wirksamkeit der Präparate ursächlich zusammenhängen. Auf diesem Sektor besteht noch erheblicher Forschungsbedarf. Möglicherweise eröffnet die derzeit diskutierte Charakterisierung der Bioverfügbarkeit über die Messung pharmakodynamischer Parameter hier eine geeignete Alternative.

Ein besonderes Problem stellen unterschiedliche Präparate aus der gleichen Ausgangsdroge dar!

Für die meisten Heilpflanzen gilt, dass aus ihnen von verschiedenen Anbietern unterschiedliche Präparate hergestellt werden. Alleine wegen der vielfältigen Variationsmöglichkeiten – z B. die Verwendung unterschiedlicher Pflanzenteile oder abweichender Herstellungsverfahren – können sich diese Produkte in ihrer Zusammensetzung erheblich unterscheiden. Deshalb kann auch aus den Studienergebnissen zur klinischen Wirksamkeit, die mit einem bestimmten Präparat durchgeführt worden sind, nicht unmittelbar auf eine vergleichbare Wirksamkeit eines anderen Produktes, das auf dieselbe Ausgangspflanze zurückgeht, aber einen anderen Extrakt enthält, geschlossen werden. Vielmehr besitzen die Befunde ausschließlich für das jeweils untersuchte Produkt und den darin enthaltenen Extrakt Gültigkeit.

Auch in dieser Frage ist es wichtig, dass die Transparenz am Markt verbessert wird. Dies bedeutet einerseits, dass für die Fachkreise erkennbar wird, mit Hilfe welcher Befunde die klinische Wirksamkeit des jeweiligen Phytopharmakons belegt wurde. Andererseits müssen aber auch Kriterien festgelegt werden, anhand derer die Zusammensetzung von Extrakten und die biopharmazeutischen Eigenschaften der Darreichungsformen verglichen und hinsichtlich ihrer Äquivalenz beurteilt werden können.

Die Bezugnahme eines Herstellers auf die mit einem anderen Präparat erhobenen klinischen Erkenntnisse ist nur akzeptabel, wenn für sein analog zusammengesetztes Arzneimittel die Vergleichbarkeit des Extraktes sowie Äquivalenz der biopharmazeutischen Eigenschaften der Darreichungsform (sog. "Essential Similarity") gezeigt worden ist. Andernfalls muss er für sein Produkt die Wirksamkeit in eigenen klinischen Untersuchungen nachweisen.

Diesem Aspekt kommt in der Praxis große Bedeutung zu. Wenn hier nämlich keine klaren "Spielregeln" etabliert werden (z. B. über einen "Verwertungsschutz"), muss damit gerechnet werden, dass die Bereitschaft der pharmazeutischen Unternehmen in klinische Studien zu investieren, abnehmen wird.

Fazit:

  • An der Notwendigkeit einer konsequenten Qualitätssicherung bei Phytopharmaka kann kein Zweifel bestehen. Im Rahmen der internationalen Diskussion zu dieser Frage sind in den letzten Jahren verschiedene Problempunkte identifiziert worden, für die nun pragmatische Lösungsansätze entwickelt werden müssen.
  • Um dieses Ziel erfolgreich angehen zu können, erscheint eine interdisziplinäre wissenschaftliche Zusammenarbeit unerlässlich.
  • Wir brauchen dazu außerdem rechtliche Rahmenbedingungen vor allem einen wirksamen Verwertungsschutz – welche die Realisierung dieses Vorhabens unterstützen.

Prof. Dr. Henning Blume
SocraTec R&D
Feldbergstraße 59
D – 61440 Oberursel

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