Naturheilmittel: Zukunft oder Vergangenheit?
Steffen Maune , Kiel
Statement zum Thema
Phytoforschung: Was nutzt sie dem Patienten?
Ich möchte versuchen, die Frage aus der Sicht eines HNO-Arztes zu beantworten. Das Nasensekret Alexander Flemings war 1922 die erste Substanz, deren antimikrobielle Aktivität beobachtet und erst 50 Jahre später nachgewiesen wurde. Er realisierte damals wahrscheinlich die weitreichende Bedeutung seiner Entdeckung nicht und konzentrierte sich weiterhin auf die Suche nach Antibiotika. Diese Forschung wurde vier Jahre später mit der Entdeckung des Penicillins belohnt.
Die danach einsetzende revolutionäre Entwicklung von Substanzen, die Bakterien, Pilze und Viren angreifen können, hat im Verlauf der Jahrzehnte zu hochmodernen Antibiotikatherapien bei Patienten mit Infektionen geführt. Die Schattenseite dieses Fortschritts birgt eine zunehmende Anpassung der heute lebenden Erreger gegen die herstellbaren Substanzen.
Diese Tatsache zwingt zu einem Umdenken, um alternativ zu den Antibiotika Therapieansätze zu finden, mit denen die Ärzte dem Problem der o.g. Resistenzentwicklung begegnen können.
Dabei entsteht zunächst einmal die Frage, warum wesentlich mehr Menschen gesund als krank sind. Es ist doch verwunderlich, dass trotz der dauerhaften Konfrontation mit Erregern, die natürlichen Abwehrmechanismen meist greifen. Hier sind im wesentlichen zwei Strategien zu erwähnen.
- Die eine wird durch Entzündungszellen repräsentiert und ist in ihren Interaktionen recht gut beforscht.
Diese Zellen sind in der Lage Erreger zu erkennen und Substanzen zu produzieren, die gegen die Eindringlinge vorgehen. Der gedankliche Knackpunkt liegt nur darin, dass in gesunder Haut oder Schleimhaut keine dieser Zellen in hoher Zahl zu finden sind. Es bleibt hier also die Frage offen, wie dieses zelluläre Abwehrsystem eine sofortige und dauerhafte Abwehr leisten kann, wo die Ausführenden erst an den Ort der Infektion gebracht werden müssen.
- Wendet man den Blick auf die weitere Abwehrstrategie, erscheint in den Fähigkeiten der Epithelzellen eine logischere Erklärung dafür zu liegen, warum in der Regel die Erreger den menschlichen Organismus nicht infizieren, er diese demnach abwehrt.
Zum einen bietet der Zellverband der Haut oder Schleimhaut natürlich einen mechanischen Schutz. Die Effektivität wird aber durch den permanenten Belag der Körperoberflächen mit antibakteriell wirkenden Substanzen stark gesteigert. Diese angeborene Fähigkeit wird als nicht adaptive Abwehr bezeichnet.
Die nicht adaptive Abwehr ist ein phylogenetisch alter Abwehrmechanismus. Bereits bei Pflanzen werden Thionine, pflanzliche Defensine, Hereine und sogenannte Lipid-Transfer-Proteine unterschieden. Die meisten dieser antimikrobiellen Peptide (AP) sind durch den Kontakt mit Mikroorganismen induzierbar oder werden konstitutiv exprimiert und folgen einem typischen Verteilungsmuster in den Pflanzen bzw. deren Blüten, Blättern und Wurzeln.
Diese Tatsache ist insofern spannend, weil darin eine Erklärung liegen könnte, dass die Inhaltsstoffe von Pflanzen beim Menschen eine Art antimikrobielle Therapie vermitteln könnten.
Eine Hypothese ist dabei, dass die Wirkung dieser Substanzen selbst den antibakteriellen Schutz verursacht, eine weitere besteht darin, dass die körpereigene Produktion von antimikrobiellen Peptiden beeinflusst wird.
Die allgemeinen Erfahrungswerte von Medizinern über Generationen zu den Wirkungen sogenannter Hausmittel zeigen, dass unkomplizierte Infektionen oft so ausreichend behandelt werden können. Die Erklärungen dafür, warum diese Mittel wirksam sind, sind methodisch oft sehr angreifbar. Was aber die Tatsache der über Generationen beobachteten Wirkungen keine Minderung einbringt. Die Phytomedizin hat viele Jahre ein Schattendasein in der Forschung geführt, erst seit einigen Jahren sind wissenschaftliche Ansätze wahrnehmbar. Deren Ziel ist das bessere Verständnis von therapeutisch wirksamen Substanzen, die nicht chemisch hergestellt werden müssen, sondern aus der Natur über Pflanzen zu gewinnen sind.
Hierin könnte eine herausragende, preiswerte, wissenschaftlich begründbare alternative Therapie aufgebaut werden, deren Beforschung sich er noch viel Energie erfordern wird.
Prof. Dr. med. Steffen Maune
HNO-Universitätsklinik
D-24105 Kiel
Arnold-Keller Straße 10
Tel. 0431/ 597 16 14
E-Mail: maune@hno.uni-kiel.de

Peter Singer, Bensheim
Statement zum Thema
Natürlich gegen Herzinfarkt: Siegeszug der Omega-3-Fettsäuren
Die Amerikanische Herzgesellschaft (AHA) empfiehlt zur Herzinfarkt-Prophylaxe neben regelmäßigen Fischmahlzeiten auch die Einnahme von Fischölpräparaten; der Grund ist der hohe Gehalt bestimmter Speisefische an den langkettigen Omega-3-Fettsäuren Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA), deren kardioprotektive Wirkungen gut erforscht sind. Sinnvoll ist die Kombination dieser gezielten Zufuhr mit einer sogenannten "Mittelmeerdiät", die arm an Fleisch und gesättigten Fettsäuren, aber reich an Fisch, Gemüse und pflanzlichen Fettsäuren wie Alpha-Linolensäure ist.
Eine Besonderheit in der Struktur der Omega-3-Fettsäuren führt dazu, dass sie mehr sogenannte Doppelbindungen enthalten als andere ungesättigte Fettsäuren. Sie sind daher die „ungesättigtsten“ Fettsäuren, die in der Natur vorkommen. Das begründet die außerordentliche Rolle, die sie im Stoffwechsel von Tier und Mensch spielen.
Mit den nur geringfügig anders strukturierten Omega-6-Fettsäuren diese haben nur eine Doppelbindung pro Molekül weniger, dafür aber völlig andere, zum Teil konträre Wirkungen bilden die Omega-3-Fettsäuren ein fein abgestimmtes Regulationssystem von profunder vitaler Funktion.
Omega-3-Fettsäuren können
- in die Membranen von Körperzellen eingebaut werden, dort über längere Zeit verbleiben und als Ausgangssubstanzen für zellständige Gewebshormone dienen oder
- wie andere Fettsäuren als Energielieferanten im Stoffwechsel des Körpers „verbrannt“ werden.
Der Organismus kann Omega-3-Fettsäuren nicht selbst erzeugen, sie müssen mit der Nahrung zugeführt werden. Sie sind „essentiell“, haben also eine ähnliche Funktion und Bedeutung wie Vitamine. So wie ein Vitaminmangel entstehen kann, gibt es auch einen Mangel an essentiellen Fettsäuren, für den bestimmte Symptome charakteristisch sind. Der Minimalbedarf wird derzeit mit 100 mg (EPA + DHA) pro Tag angegeben, der optimale bzw. empfohlene Verzehr liegt aber etwa fünfmal höher.
Omega-3-Fettsäuren haben eigenständige Effekte auf den Stoffwechsel und den Kreislauf. Diese wurden in den letzten 15 Jahren intensiv erforscht und weltweit in über 15.000 wissenschaftlichen Publikationen beschrieben. Demnach sind Omega-3-Fettsäuren u.a. Ausgangssubstanzen für hochaktive Gewebshormone, die als Eicosanoide zusammengefasst werden. Zu ihnen gehören Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene, die teils gleichsinnige, teils entgegengesetzte Wirkungen haben und ein kompliziertes Regulationssystem in unseren Körperzellen darstellen. Für die Erforschung der bisher bekannten Zusammenhänge wurde immerhin 1982 der Nobelpreis für Medizin verliehen. Leider ist diese Tatsache von der Schulmedizin bisher ignoriert worden.
Die Eicosanoide sind für vielfältige biologische Wirkungen von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb können sie Erkrankungen, die auf verschiedenen Störungen der genannten Wirkungsmechanismen beruhen, sowohl vorbeugend als auch therapeutisch nachhaltig beeinflussen. In der Forschung wird zunehmend auf die unterschiedlichen Wirkungen von Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) geachtet. Erstere wirkt mehr auf die Risikofaktoren der koronaren Herzkrankheit, letztere ist besonders für die Augen- und Gehirnfunktion wesentlich.
Die wichtigsten Nahrungsquellen für Omega-3-Fettsäuren (EPA und DHA) sind fette Seefische kalter Meeresgewässer, die von Phytoplankton leben, das seinerseits reichlich Omega-3-Fettsäuren enthält. Der hohe Gehalt an Omega-3-Fettsäuren sowohl des Planktons als auch der Kaltwasserfische führt zu einer Art „Verflüssigung“ (Fluidität) der Zellwände und stellt einen biologisch sinnvollen Anpassungsmechanismus dar, der das Überleben in kalten Meeresregionen erst ermöglicht.
Es gibt viele wissenschaftliche Hinweise darauf, dass ein Defizit an Omega-3-Fettsäuren in unserer Nahrung ursächlich an der Häufigkeit von Herz-Kreislauf-Krankheiten und anderen chronischen Erkrankungen beteiligt ist.
Selbst Personen, die bereits einen Herzinfarkt überlebt haben, können von einer erhöhten Aufnahme von Omega-3-Fettsäuren in Form von fischreicher Kost oder als entsprechendes Präparat noch gesundheitlich profitieren. Die GISSI-Studie hat es 1999 eindeutig belegt: Patienten mit Herzinfarkt, die täglich 1g EPA + DHA als Hochkonzentrat-Kapsel einnahmen, haben dadurch ihr Risiko, einen weiteren, tödlichen Infarkt zu bekommen, um 30 Prozent gesenkt! Deswegen ist heute neben der Senkung erhöhter Triglyzeride auch die Herzinfarktprophylaxe ein zugelassenes Anwendungsgebiet bestimmter Arzneimittel aus Fischöl.
Das Faszinierende an den Omega-3-Fettsäuren ist, dass sie mehrere günstige Wirkungen in sich vereinen:
• sie vermindern die Blutfette (insbesondere die Triglyceride)
• sie erhöhen das gute Cholesterin (HDL-Cholesterin)
• sie senken den Blutdruck
• sie erweitern die kleinen Blutgefäße (verbessern die Durchblutung)
• sie verlängern die Blutgerinnung (machen das Blut flüssiger)
• sie reduzieren Herzrhythmusstörungen
In empfohlenen Dosen ist die Therapie ohne Nebenwirkungen.
Die genannten Wirkungen addieren sich langfristig zu günstigen Effekten, die eine einfache, praktikable und wissenschaftlich fundierte Basis für eine Prävention von Herz-Kreislauf-Krankheiten bilden. In der Natur ihrer Wirkungsweise liegt es allerdings, dass kurzfristige spektakuläre Effekte nicht zu erwarten sind.
Die Vielfalt an Wirkungen macht Omega-3-Fettsäuren in besonderer Weise für die Therapie des sogenannten metabolischen Syndroms Diabetes mit gleichzeitiger Erhöhung der Blutfette, einem hohen Blutdruck, Übergewicht und einer verminderten Insulinsensitivität geeignet.
Neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen scheint sich die Einnahme von Omega-3-Fettsäuren auch auf andere chronische Krankheiten wie Schuppenflechte oder Rheuma günstig auszuwirken. Es muss allerdings nachdrücklich betont werden, dass die Naturarznei nicht im Sinne eines Wundermittels eine spektakuläre, kausale Behandlung darstellt. Sie wirkt vielmehr nur bei leichteren Erkrankungs-formen und bei langfristiger Gabe. Dann kann sie aber auch als begleitende Therapie helfen, die Menge der notwendigen entzündungshemmenden oder schmerzstillenden Arzneimittel zu reduzieren.
Die biochemischen Grundlagen der entzündungshemmenden Wirkung von Fischöl bei Schuppenflechte und Rheuma sind inzwischen gut bekannt. Der Einsatz von Omega-3-Fettsäuren bei diesen Erkrankungen steht daher auf einer wissenschaftlichen Grundlage.
Die American Heart Association (AHA) empfiehlt für die Prävention der koronaren Herzkrankheit neben mindestens zwei Fischmahlzeiten pro Woche (fette Seefische, auch Konserven sind möglich) auch die Einnahme von Fischöl-Kapseln, insbesondere im Rahmen der Sekundärprävention. Fischölkapseln bieten die Möglichkeit, kontrolliert und genau zu dosieren; man sollte solche bevorzugen, die als Arzneimittel in der Apotheke erhältlich sind. Insgesamt wird die Aufnahme von 1 g Omega-3-Fettsäuren empfohlen, bei hohen Triglyzerid-werten sogar bis zu 4 g pro Tag.
Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wird als Quelle von Omega-3-Fettsäuren auch die alpha-Linolensäure in Form von Raps-, Soja- oder Walnussöl propagiert. Wegen ihres geringen Gehalts von nur 10 Prozent und einer geringen Umwandlungsrate in die biologisch aktiven langkettigen Fisch-Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA, die unter 10 Prozent liegt, ist allerdings ihre Einsatzmöglichkeit begrenzt und allenfalls zur adjuvanten Gabe geeignet. Die alleinige Gabe dieser Öle würde unrealistisch hohe Dosen erfordern und damit zu einer unerwünscht hohen Energiezufuhr führen. Die konzentrierte Gabe von Alpha-Linolensäure in Form von Präparaten könnte dieses Problem relativieren, wenn gleichzeitig die Zufuhr gesättigter Fettsäuren reduziert wird.
International wird zunehmend ein gemischtes Versorgungskonzept aus den genannten Nahrungsquellen und Präparaten empfohlen, das den individuellen Ansprüchen und Möglichkeiten einen ausreichenden Spielraum lässt.
Insgesamt stellt die ausreichende Zufuhr von Omega-3-Fettsäuren einen wichtigen und zukunftsträchtigen Beitrag zur Gesundheit dar. Auf diesem Wege kann man den Körper mit lebensnotwendigen Nahrungsbestandteilen analog zu Vitaminen und Spurenelementen optimal und einfach versorgen. Darüber hinaus kann die Einnahme dieser Substanzen zu einer deutlichen Verminderung ernährungsabhängiger Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen und ist deshalb im Sinne einer primären Prävention für die gesamte Bevölkerung geeignet.
PD Dr. med. Peter Singer,
Facharzt für Innere Medizin
D-64646 Heppenheim
Parkhofstraße 6
Tel. 06252/ 30 95
[Folien]

André-Michael Beer, Hattingen
Statement zum Thema
"Inwieweit sind Naturheilmittel im Praxisalltag entbehrlich?"
Die Entbehrlichkeit bzw. Unentbehrlichkeit von Naturheilmitteln wird von Patienten und Ärzten nicht gleich beurteilt. Ja sogar Mediziner werden eine solche Frage je nach Fachrichtung, gemachter Eigenerfahrung, Ausbildungsstand und Tätigkeitsbereich (z.B. Praxis, Krankenhaus, Rehabilitation) jeweils unterschiedlich beantworten.
Für einen Großteil der Patienten sind Naturheilmittel unentbehrlich !
Dies zeigt die tägliche Erfahrung. Aber auch Umfrageergebnisse belegen diese Aussage:
- Nach epidemiologischen Studien der Institute EMNID und Allensbach nutzten 1970 bereits 52 Prozent der Deutschen naturheilkundliche und komplementärmedizinische Angebote. Wiederholungsumfragen in den Jahren 1997 und 2002 zeigten einen fortwährenden und deutlichen Anstieg dieser Werte.
- Ähnliches gilt auch für die Frage nach der Kostenerstattung von Naturheilmitteln. So stieg der Prozentsatz der Befragten, die eine Erstattung befürworten, 1996 bereits auf 75 Prozent an.
- Das deutliche positive Interesse der Bevölkerung an Phytopharmaka wird durch die Häufigkeit der Zugriffe auf FOCUS Online dokumentiert. Das Ressort Medikamente & Heilmittel bei FOCUS Online verzeichnet täglich rund 34.715 PIs (Zahl vom 16.7.2003). Davon entfallen auf den Haupt-Zugriffsbringer die "Heilpflanzen-Datenbank" allein 22. 000 PIs täglich.
- Die große Inanspruchnahme von Naturheilmitteln in Deutschland geht auch aus der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes aus dem Jahre 2002 hervor.
In Bezug auf die Ärzteschaft muss die Frage differenziert betrachtet werden.
Ärzte, die im ambulanten Bereich, akutstationären Sektor oder in der Rehabilitation beschäftigt sind, werden auch noch in Abhängigkeit zum eigenen Ausbildungsstand und eigenen Erfahrungen diese Frage unterschiedlich beantworten.
Derzeit behandeln bundesweit etwa 10.000 Mediziner vor allem niedergelassene Ärzte ihre Patienten auch mit Naturheilverfahren. Wobei an dem Erwerb einer entsprechenden Qualifikation in den letzten Jahren ein steigendes Interesse zu verzeichnen war:
- Die offiziellen Zusatzbezeichnungen Homöopathie und Naturheilverfahren erwerben immer mehr Ärzten. Dies spiegelt sich auch in unseren eigenen Weiterbildungskursen der Ärztekammer Westfalen-Lippe wieder, die in der Klinik Blankenstein durchgeführten werden (1997: 40 Teilnehmer/Kurs; 2003: 70 Teilnehmer/Kurs).
- Von 1992 bis 2003 ist die Häufigkeit der Zusatzbezeichnung für Naturheilverfahren und Homöopathie bundesweit um den Faktor 2,3 gestiegen. Alle anderen registrierten Zusatzbezeichnungen sind im selben Zeitraum nur um den Faktor 2,0 gestiegen.
Im Krankenhausbereich wird ein Intensivmediziner oder ein Radiologe den Stellenwert von Naturheilmitteln sicher anders einschätzen als ein Arzt aus Fachbereichen wie Gynäkologie und Geburtshilfe, in denen erfahrungsgemäß Naturheilverfahren häufiger einsetzt werden:
- Eine jüngst veröffentlichte Umfrage, die von unserem Arbeitsteam durchgeführt wurde, dokumentiert den hohen Wert der Phytotherapie in diesem Fachbereich eindeutig.
Wir fragten deutsche Frauenkliniken, inwieweit sie Naturheilverfahren und komplementärmedizinische Methoden einsetzen. Die Antworten ergaben, dass im Mittel pro Frauenklinik vier verschiedene komplementärmedizinische Verfahren zur Anwendung kommen: Nach Akupunktur (mit 94,1 Prozent aller Kliniken an erster Stelle) stand Phytotherapie (an vierter Stelle) ganz oben in der Präferenzliste.
(Beer, A.-M., Ostermann, Th.: On the use of classical naturopathy and complementary medicine procedures in hospitals and clinics practicing gynecology and obstetrics in Germany Results of a questionnaire-survey. Gynecol Obstet Invest 55 (2003).
Unentbehrlichkeit von Naturheilmitteln im Praxisalltag am Beispiel der Rheumatologie
In der Klinik Blankenstein werden klassische Naturheilverfahren bei chronisch- und Langzeiterkrankten in der akutstationären Versorgung angewandt. Zu etwa 70 Prozent handelt es sich dabei um Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises. Über 3 Jahre lang wurden wir im Rahmen eines Modells von der Universität wissenschaftlich begleitet. Dabei zeigte sich unter anderem, dass der Anteil der Phytopharmaka an der Gesamtmedikation innerhalb der Modellabteilung mit insgesamt 26,7 Prozent viermal so hoch lag als im bundesdeutschen Durchschnitt. Der im Arzneimittelreport ausgewiesene Verordnungsanteil an der gesamten Arzneimitteltherapie macht für Phytopharmaka 6,6 Prozent.
Für den praktischen Einsatz in der Rheumatologie bewähren sich vor allem die sogenannten rationalen Phytopharmaka. Es sind beispielsweise Präparate aus Teufelskralle oder Weidenrinde, die auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zum Teil intensiver geprüft sich als konventionelle Pharmaka. Darüber hinaus bereichern unsere Therapie aber auch Teemischungen und alkoholische Pflanzenauszüge zur äußerlicher Anwendung, die wir individuell verordnen. Gerade bei einer Vielzahl der rheumatischen Erkrankungen weist die übliche konventionelle Therapie hohe Nebenwirkungsraten auf. Vergleichbare Ergebnisse können mit Phytopharmaka ohne unangenehme oder sogar gefährliche Nebenwirkungen erzielt werden.
Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten, dass Naturheilmittel im Praxisalltag unverzichtbar sind, vor allem weil Patienten und Ärzte zunehmend die Wirksamkeit und eine geringe oder gar fehlende Nebenwirkungsrate dieser Medikamente schätzen gelernt haben. Dem Arzt dieses wichtige Instrumentarium wegzunehmen bedeutet, seine Arbeit zu behindern. Der Patient wird dann durch Einbussen an Wohlbefinden bald merken, wie problematisch es ist, bei solchen Therapien auf ärztliche Begleitung zu verzichten.
Dr. med. André-Michael Beer,
Chefarzt der Abteilung Naturheilkunde
des Katholischen Krankenhauses St. Elisabeth
Blankenstein GmbH,
Im Vogelsang 5 - 11
D-45527Hattingen
Tel. 02324/ 396 487
E-Mail: klinik.blankenstein.nhk@t-online.de

Michael Popp, Neumarkt
Statement zum Thema
Phytopharmaka Ist die Erstattungsfähigkeit zu retten?
Ein neu zu besetzender gemeinsamer Bundessausschuss von Vertretern der GKV, der Vertragsärzte und der Krankenhäuser bekommt durch das Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens (GMG) den Auftrag, Ausnahmeindikationen für die weitere Erstattungsfähigkeit von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung zu definieren.
Die Politik hat diesem Ausschuss bereits im Entwurf des GMG gewisse Vorgaben von Indikationen gegeben. Nun ist die Frage, mit welchem Augenmaß zukünftig dieser Bundesausschuss arbeiten wird, inwieweit er wie von der Politik gewünscht auch die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen und hier insbesondere die therapeutisch relevanten rationalen Phytopharmaka berücksichtigt. Für die Praxis entscheidend dürfte es sein, ob sich der Ausschuss generell auf die Formulierung von Indikationen beschränkt oder zusätzlich auch bestimmte Substanzen bzw. sogar konkrete Fertigarzneimittel auflisten wird.
Leider entsprach der Entwurf des GMG, wie er nach den Konsensverhandlungen formuliert wurde, nicht genau dem Verhandlungsergebnis. Neu eingebracht wurde beispielsweise die Forderung, der Arzt darf in diesen Ausnahmeindikationen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in einzelnen begründeten Sonderfällen verordnen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Hürde in Form einer besonderen Begründung kommt im Endeffekt in der Praxis fast einem vollständigen Erstattungsausschluss gleich.
Wir erwarten deshalb von der Politik, dass sie den nur noch sehr begrenzten Verhandlungsspielraum dazu nutzt, diese unsinnige Hürde zu beseitigen und damit ermöglicht, dass in diesen Indikationen die Arzneimittel ohne Sonderbegründung vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen erstattet werden.
Des weiteren halten wir die u.a. durch Apothekervertreter geäußerte Idee für sinnvoll, dass der Arzt auch weiterhin die nicht erstatteten pflanzlichen Arzneimittel auf ein sogenanntes grünes Rezept verordnen kann ein Rezept, das sich vom Kassenrezept lediglich durch seine Farbe und die Tatsache unterscheidet, dass auf die darauf verordneten Arzneimittel eine 100prozentige Zuzahlung geleistet werden muss. Auch wenn der Patient auf diese Weise die Kosten vollständig tragen müsste, käme es letztlich nicht wesentlich teurer, als wenn ihm der Arzt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen würde, für das er eine Zuzahlung zwischen € 5,-- und € 10,-- leisten muss.
Solches Vorgehen würde aber den Vorteil in sich bergen, dass der Patient das für seine Indikation adäquat wirksame und weniger Risiko behaftete Arzneimittel bekämme, während der Arzt die Therapiehoheit behalten könnte. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass der Patient wenn er dieses Rezept in der Apotheke einlöst dann die Therapie mit gewohnt guter Compliance betreibt.
Ein wichtiger Vorteil dieser Lösung bestünde aus der Sicht des Komitees Forschung Naturmedizin e.V. außerdem darin, dass im Interesse der Gesellschaft weiterhin Forschung mit pflanzlichen Arzneimitteln betrieben werden könnte, da die Wissenschaftskommunikation bei Ärzten und Apothekern nicht vom Markenmarketing beim Patienten verdrängt werden müsste.
Bei all diesen Diskussionen ist es auch wichtig, die Ärzte und insbesondere auch die Patienten, in dem Fall die Eltern aufzuklären, dass generell alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren verordnungs- und erstattungsfähig auch von der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Somit haben die jungen Patienten auch einen Anspruch auf diese Arzneimittel, insbesondere da es doch schon eine größere Anzahl gerade pflanzlicher Arzneimittel gibt, die sich auch bei Kindern bewährt haben und nicht, wie viele chemisch-synthetische Arzneimittel, in off-label use bei Kindern angewendet werden.
Mit der Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung wurde willkürlich in den Arzneimittelmarkt eingegriffen. Dies führt nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern wirkt sich insgesamt nachteilig für alle Beteiligten im Gesundheitssystem aus.
- Für den Patienten dadurch, dass er nur noch risikoreichere Arzneimittel erstattet bekommt trotz sinnvoller Alternativen.
- Für den Arzt, weil seine Therapiefreiheit stark eingeschränkt wird.
- Und für die Krankenkassen, weil jedes substituierte verschreibungspflichtige Arzneimittel im Durchschnitt dreimal so teuer ist wie die risikoarme rezeptfreie Alternative.
Von daher sehen wir auch die Chance, dass gesetzliche Krankenversicherungen zukünftig mit privaten Krankenversicherungen kooperieren, wie schon beim Zahnersatz angedacht. Vorstellbar wären beispielsweise Zusatzversicherungen speziell für seriöse Naturheilverfahren, um dem bestehenden großen Bedürfnis der Patienten nach solchen Therapien gerecht zu werden.
Prof. Dr. Michael A. Popp
Vorsitzender des Komitee Forschung Naturmedizin e.V.
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