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Erkältungssaison was hilft wirklich?
| Termin: |
Donnerstag, den 3. Februar 2005 |
| Zeit: |
11.00 - 13.00 Uhr |
| Ort: |
PresseClub München
Marienplatz 22
80331 München |
| 11.00 Uhr |
Prof. Dr. med. Hanns Häberlein, Bonn
Aktuelle Forschung: Der Nachweis der Wirkmechanismen unterstreicht den Stellenwert von Efeuextrakten
Diskussion
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| 11:40 Uhr |
Dr. med. Hartwig Höhre, Davos
Klinikalltag: Klinische Relevanz gut dokumentierter Phytopharmaka bei Atemwegserkrankungen
Diskussion
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| 12.20 Uhr |
RA Herbert Wartensleben, Stolberg
Pflanzliche Medizin: Werden Patienteninteressen noch angemessen berücksichtigt
Diskussion
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| Moderation: |
Dr. Marcela Ullmann |
| Veranstalter: |
Komitee Forschung Naturmedizin e.V. (KFN) |
Hanns Häberlein, Bonn
Statement zum Thema
Der Nachweis der Wirkmechanismen unterstreicht den Stellenwert von Efeuextrakten
Nicht nur synthetische Arzneimittel sondern auch Phytopharmaka haben den Nachweis von Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischer Qualität zu erbringen. Als „Arzneistoff“ wird bei Phytopharmaka allerdings der Pflanzen-Extrakt angesehen, der in der Regel aus einer Vielzahl von Inhaltsstoffen besteht. Oft ist dabei nicht bekannt, welche der enthaltenen Substanzen wirksamkeitsbestimmend sind.
Da für die meisten Phytopharmaka der Wirkmechanismus auf molekularer Ebene nur unzureichend geklärt ist oder gänzlich fehlt, werden diese Präparate oft als „Arzneimittel mit nicht gesicherter Wirksamkeit“ eingestuft, auch wenn mittels klinischer Studien der Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde. Entsprechend kritisch werden die meisten Phytopharmaka vom Arzt, Apotheker und letztlich auch durch die Behörden (z. B. BfArM) bewertet. Die Kenntnis der Wirksubstanzen ist nicht zuletzt zur Sicherstellung einer Chargenkonformität und eines konstanten Therapieeffektes erforderlich, sowie um Rückschlüsse auf das in-vivo Verhalten ziehen, d.h. auch um mögliche Nebenwirkungen abschätzen zu können.
Der Extrakt aus Efeu wird als Expectorans bei Atemwegserkrankungen mit produktivem Husten als Begleiterscheinung eingesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil des Efeuextraktes sind Saponine und hier insbesondere das a-Hederin.
- Wir konnten in ex-vivo Studien zeigen, dass a-Hederin die ß2-adrenerge Ansprechbarkeit von alveolar Typ II Zellen (A549) erhöht, was zu einer gesteigerten Bildung von cAMP durch Aktivierung der Adenylatcyclase im Cytosol führt. Dies hat eine vermehrte Bildung von Surfactant zur Folge, welcher durch Exocytose an die Schleimschicht von Lungenepithelzellen abgegeben wird. Insbesondere das Surfactantprotein B ist an der Herabsetzung der Oberflächenspannung beteiligt, was zu einer Verminderung der Viskosität zähen Schleimes führt und ein Abhusten erleichtert.
- Die sekretolytische Wirkung wirkt sich reizlindernd auf die Bronchien aus, was wiederum einen hustendämpfenden Effekt hat.
- Neben dem sekretolytischen und hustendämpfenden Effekt konnte in klinischen Studien für den Efeuextrakt auch eine bronchospasmolytische Wirkung gezeigt werden. Auch dieser Effekt lässt sich durch eine gesteigerte ß2-adrenerge Ansprechbarkeit und vermehrte Bildung von cAMP durch Aktivierung der Adenylatcyclase an der glatten Bronchialmuskulatur erklären. Durch die Erhöhung der cAMP-Konzentration kommt es zu einer Erniedrigung der intrazellulären Ca2+ Konzentration durch erhöhte Ca2+ Speicherung im sarkoplasmatischen Retikulum und Ca2+ Ausstrom durch Calciumkanäle. In der Folge kommt es zu einer gesteigerten Phosphorylierung der Myosinkinase durch eine cAMP-abhängige Proteinkinase (PKA). Die Myosinkinase verliert dadurch an Aktivität was eine Relaxation der Bronchialmuskulatur nach sich zieht.
Die erhöhte ß2-adrenerge Ansprechbarkeit der Bronchialmuskulatur und von Lungenepithelzellen nach Einnahme von Efeuextrakt lässt sich damit erklären, dass a-Hederin den durch Adrenalin aktivierten ß2-adrenergen Rezeptor in den lipid rafts (Funktionscluster) hält und eine Umverteilung und Akkumulation des ß2-adrenergen Rezeptor-Adrenalin-Komplexes in so genannte coated pits in der Zellmembran hemmt. In der Folge werden deutlich weniger ß2-adrenerge Rezeptoren in Form von frühen Endosomen durch Endocytose in das Cytosol internalisiert. Die ß2-adrenerge Rezeptorendichte der Zellmembran bleibt daher auch unter stimulierenden Bedingungen hoch und führt zu einer gesteigerten ß2-adrenergen Ansprechbarkeit der Zelle.
Die Befunde weisen den Wirkmechanismus für den speziell in unseren Untersuchungen verwendeten Efeuextrakt (Prospan) auf molekularer und zellbiologischer Ebene plausibel nach.
Die Befunde an den Lungenepithelzellen zeigen einen plausiblen Wirkmechanismus auf, der den Efeublättertrockenextrakt zum „rationalen“ Phytopharmakon werden lässt. Dies sollte nicht nur den Apotheker, den Arzt und die Behörden von der Wirksamkeit von Efeupräparaten überzeugen, sondern auch weiteres Vertrauen beim Patienten wecken. Die Befunde stützen den Einsatz von Efeupräparaten als Expectorans bei Atemwegserkrankungen mit produktivem Husten
als Begleiterscheinung und könnten ein Beispiel dafür geben, wie auch andere Phytopharmaka auf ein vergleichbares wissenschaftlich fundiertes Niveau zu bringen sind.
Zusammenfassung: In zellbiologischen Untersuchungen gelang der Nachweis, dass ein wesentlicher Bestandteil des Efeuextraktes das Saponin a-Hederin für die Wirkung verantwortlich ist. a-Hederin greift in die Regulation der Atemwegsfunktion ein, indem es die Bildung von Stoffen anregt, die zu einer Verflüssigung des Schleims und zu einer Entkrampfung der Bronchien führen. So werden das Abhusten und die Atmung erleichtert, gleichzeitig kommt es zu einer Linderung des Hustenreizes.
Das im Körper vorhandene Adrenalin bewirkt bei Husten, dass sich die Bronchien entkrampfen und der Husten gelöst wird. Um diesen Effekt auszuüben, muss Adrenalin an so genannte ß2-Rezeptoren Zellen von Lungen und Bronchien andocken. a-Hederin führt dazu, dass die ß2-Rezeptoren länger funktionsfähig bleiben und so das körpereigene Adrenalin besser wirken kann. Daher kommt es schneller zu einer Erweiterung der Bronchien und zur Verflüssigung des vorhandenen Schleims. Dieser kann schneller und leichter wieder abgehustet werden, die Atmung wird erleichtert und der Hustenreiz vermindert.
Prof. Dr. Hanns Häberlein,
Medizinische Fakultät der Universität Bonn,
Institut für Physiologische Chemie,
Abteilung für Zellbiologie und Molekulare Wirkstoffforschung,
Nussallee 11
D-53115 Bonn
haeberlein@institut.physiochem.uni-bonn.de
[Folien]
Hartwig Höhre, Oberjoch
Statement zum Thema
Klinikalltag: Klinische Relevanz gut dokumentierter Phytopharmaka bei Atemwegserkrankungen
Die Kinderheilkunde war bis Ende des 20. Jahrhunderts in ihrer Einschätzung der Therapiemöglichkeiten weitgehend naturwissenschaftlich ausgerichtet. Erkenntnisse und Erfahrungen der Volks- und Naturmedizin wurden nicht nur abgelehnt oder ignoriert, sondern häufig bekämpft, ohne dass eigene Erfahrungen der Pädiater z. B. mit Phytopharmaka Grundlage dieser Einschätzung waren. Die Zurückhaltung gegenüber Medikamenten hergestellt aus Pflanzen wurde quasi von einer Generation der Kinderärzte auf die nächste weitervererbt.
Andererseits war bei Eltern von häufig an so genannten banalen Infekten der Atemwege leidenden Kindern die Nachfrage und das Bedürfnis nach schonender, aber effektiver Therapie mit Wirkstoffen aus „dem Garten der Natur“ besonders gross. Aber auch die Erwachsenen selbst waren mit einer immer wieder als Übertherapie empfundenen Medikation mit Antibiotika, synthetisch hergestellten Antitussiva, Mucolytika, Antipyretika etc. unzufrieden und verlangten nach natürlichen Alternativen.
Der Wunsch nach Anwendung von Phytopharmaka beim Durchmachen infektiöser Atemwegserkrankungen wurde auch durch die Tatsache verstärkt, dass die aktuelle Standardbehandlung der Schulmedizin bei den immer häufiger auftretenden, zumeist primär allergischen Erkrankungen an den oberen und unteren Atemwegen eine Inhalationstherapie u.a. mit topischen KortiKoiden bedeutet.
Derzeit ist in Deutschland von einer Prävalenz des Asthma bronchiale im Kindes- und Jugendlichenalter von mindestens 10 Prozent auszugehen. Andererseits gilt auch für das nicht an Asthma erkrankte Kind, dass man in seinem ersten Lebensjahrzehnt von einer Häufigkeit von sechs bis zehn viralen Infektionen pro Kalenderjahr als Normalität ausgehen kann. Diese Tatsache wird von den Betroffenen und deren Eltern fälschlicherweise mit „Infektanfälligkeit“ gleichgesetzt.
Richtig und unbestritten ist jedoch, dass am Beginn einer Atemwegsinfektion sich so harmlose Symptome wie Schnupfen, bronchiale Hypersekretion sowie Reizhusten im Sinne einer
Krankheitsverschlechterung zu hartnäckig und klinisch kompliziert verlaufenden Sinusitiden, Bronchitiden und Pneumonien entwickeln können. Somit kommt es darauf an, den Anfängen zu wehren, um die auch subjektiv quälenden Belastungen einer behinderten Nasenatmung, eines trockenen oder produktiven Reizhustens oder gar das Auftreten von Atemnot möglichst gering zu halten und die körpereigene Abwehr zu unterstützen. Die Krankheitsdauer und Erkrankungsschwere sind abzukürzen bzw. abzumildern.
Je kürzer und leichter ein Atemwegsinfekt verläuft, desto geringer ist die Gefahr eines Übergangs in ein chronisches Atemwegsleiden oder gar die Entwicklung einer irreversiblen Organschädigung.
Auch das Erreichen einer guten Lebensqualität trotz Infektsituation stellt für die Therapie ein sinnvolles Ziel dar. Die Möglichkeit eines unbeeinträchtigten Nachtschlafes und damit einer guten Erholung, sowie die Aussicht auf körperliche Aktivitäten am Tage ohne Reizhusten und Atemnot, sind gewichtige Gründe, die für den frühzeitigen Einsatz wirkungsvoller und nebenwirkungsarmer Medikamente auf pflanzlicher Basis sprechen.
Die häufigste Anwendung finden bei Atemwegserkrankungen Heilpflanzen wie Thymian, Eukalyptus und Efeu. Thymian ist als Gewürz bestens bekannt. Seit dem Mittelalter wird es als Schleimlöser und Hustendämpfer eingesetzt. Thymian ist in vielen Hustensäften enthalten, wird aber auch als Tee zubereitet und findet als Badezusatz Verwendung. Eukalyptus wird bei der Behandlung aller Erkältungskrankheiten benutzt. In Form von Hustenbonbons, aber auch als Öl zur Inhalation in heiβem Wasser verdünnt, trägt diese Pflanze zur Linderung erkältungsbedingter Beschwerden bei.
Am besten untersucht und wegen der gegebenen therapeutischen Breite als weitgehend unproblematisch eingestuft sind pflanzliche Heilmittel aus Efeu bzw. Efeublättertrockenextrakten. Diese Pflanze wirkt gleichermaβen als Expectorans, Mucolyticum, Antitussivum sowie teilweise als Bronchospasmolyticum. Sie ist somit bei Symptomen wie trockenem oder produktivem Reizhusten, Katarrhen und als Zusatzmedikation bei obstruktiven Bronchitiden einzusetzen. Entsprechend der Vielfältigkeit der Indikationen sind, bei guter Verträglichkeit gerade im Kindesalter, die Darreichungsformen den Bedürfnissen der unterschiedlichen Altersgruppen angepasst.
In mehreren klinischen Studien wurde der Nachweis sekretolytischer und bronchospasmolytischer Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von
Efeublätter-Trockenextrakten im Vergleich zu Placebo auch bei Patienten mit Asthma bronchiale gezeigt. Nach Therapie wurde eine klinisch relevante und statistisch signifikante Reduktion des Atemwegswiderstandes nachgewiesen. Die Überlegenheit der Verum-Therapie konnte auch an Hand bodyplethysmographischer und spirometrischer Parameter belegt werden.
Dr. med. Hartwig Höhre,
Klinik Santa Maria,
Riedlesweg 9,
D-87541 Hindelang-Oberjoch,
Tel. 08324/78-0
Herbert Wartensleben, Stolberg
Statement zum Thema
Pflanzliche Medizin: Werden Patienteninteressen noch
angemessen berücksichtigt ?
Versicherte haben nach § 31 SGB V Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen sind.
Seit Inkrafttreten des GMG am 01.01.2004 sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel durch § 34 SGB V von der Versorgung zu Lasten der GKV ausgeschlossen, soweit sie nicht im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien (AMR) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als Therapiestandard bei schwerwiegenden Erkrankungen festgelegt wurden.
Nicht betroffen vom Verordnungsausschluss zu Lasten der GKV:
- versicherte Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr
- versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen (§ 34 Abs.1 S.4 SGB V)
Die Verschreibungspflicht eines Arzneimittels richtet sich nach den §§ 48, 49 AMG:
Arzneimittel, die Stoffe oder Zubereitungen mit nicht allgemein bekannten Wirkungen enthalten, werden der automatischen Verschreibungspflicht unterstellt.
Soweit ein Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthält, die entweder die Gesundheit des Menschen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können oder ein Arzneimittel häufig in erheblichem Umfange nicht bestimmungsgemäß gebraucht wird, wird es der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG unterstellt.
Therapien mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind daher in der Regel mit mehr Nebenwirkungen bzw. Missbrauchsrisiken verbunden als nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Pflanzliche Arzneimittel sind überwiegend apotheken- nicht aber verschreibungspflichtig. Sie sind daher seit 01.01.2004 nur noch bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen verordnungsfähig, wenn diese Therapie in den AMR gelistet ist.
Für Erkältungskrankheiten liegen keine zu Lasten der GKV verordnungsfähigen pflanzlichen Arzneimitteltherapien vor.
In der Praxis ist leider festzustellen, dass aufgrund dieser eingeschränkten Verordnungsfähigkeit von pflanzlichen Arzneimittel, die Therapie oftmals direkt mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durchgeführt wird, weil nur diese noch verordnungsfähig sind oder die Therapie z.B. durch Sparversuche der Patienten - zu spät eingeleitet wird, so dass mit stärkeren Arzneimitteln behandelt werden muss.
Es resultieren dann vermehrt Nebenwirkungen, die vermieden werden könnten, wenn eine angemessene Therapie mit pflanzlichen Arzneimitteln auch zu Lasten der GKV möglich wäre. Dies ist mit dem berechtigten Interesse der Patienten, eine möglichst effektive Therapie mit so wenig Nebenwirkungen wie möglich zu erhalten, nicht zu vereinbaren.
Cave: IQWIG (§139a Abs.3 Nr.5 SGB V Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln)
RA Herbert Wartensleben
Anwaltskanzlei Wartensleben
Gut Gedau 1
D-52223 Stolberg
Tel.: 02402/ 811 22 und 220 52
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